Berufungsgericht lehnt Trumps Antrag auf vollständige Überprüfung durch das Gremium im 83-Millionen-Dollar-Verleumdungsfall ab

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Ein Bundesberufungsgericht hat es abgelehnt, eine vollständige Jury einzuberufen, um das gegen den Schriftsteller E. Jean Carroll verhängte Urteil wegen Verleumdung in Höhe von 83 Millionen US-Dollar noch einmal zu prüfen. Die Entscheidung des 2. US-Berufungsgerichts stellt einen erheblichen Rückschlag für Donald Trumps Anwaltsteam dar, das eine Anhörung „en banc“* angestrebt hatte – ein seltenes Verfahren, bei dem alle aktiven Richter eines Gerichts einen Fall prüfen, um widersprüchliche Entscheidungen innerhalb eines Gremiums zu klären.

Die Entscheidung und die Kluft

Die Weigerung des Gerichts, den Fall erneut zu verhandeln, erfolgte nicht einstimmig, was die tiefe Spaltung der Justiz hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen des Prozesses verdeutlicht. Die Abstimmung gliederte sich wie folgt:
Fünf Richter stimmten gegen eine Wiederholung.
Drei Juroren stimmten für eine vollständige Prüfung durch eine Jury.

Richter Denny Chin, der für die Mehrheit schrieb, stellte fest, dass dies das vierte Mal sei, dass das Gericht einen Antrag auf Einsetzung eines vollständigen Gremiums zur Anhörung der Berufung abgelehnt habe. Er verteidigte das ursprüngliche Urteil und betonte, dass die Akte ein Verhaltensmuster von Trump zeige, das Carroll erheblichen Schaden zugefügt habe.

Hintergrund: Der Verleumdungsanspruch

Der Rechtsstreit geht auf Vorwürfe zurück, Donald Trump habe E. Jean Carroll Mitte der 1990er Jahre in der Umkleidekabine eines Kaufhauses sexuell missbraucht. Die konkrete Verleumdungsklage entstand, nachdem Trump öffentlich bestritt, Carroll getroffen zu haben, ihre Behauptungen als falsch zurückwies und andeutete, sie sei „nicht sein Typ“ – Kommentare, von denen Carroll argumentierte, dass sie dazu gedacht seien, sie zu demütigen und ihrem Ruf zu schaden.

Zu den wichtigsten Meilensteinen im Rechtsstreit gehören:
* 2019: Carroll erläuterte die Vorwürfe erstmals öffentlich in ihren Memoiren.
* Mai 2023: Eine Jury befand Trump wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung haftbar.
* Januar 2024: Eine zweite Jury sprach Carroll 83 Millionen US-Dollar speziell wegen Verleumdung zu.

Der Rechtsstreit: Immunität und Amtsumfang

Die drei abweichenden Richter – Steven J. Menashi, Michael H. Park und Debra Ann Livingston – brachten kritische rechtliche Argumente vor, die die umfassendere Komplexität der Strafverfolgung eines ehemaligen Präsidenten unterstreichen. Ihr Dissens konzentrierte sich auf zwei Hauptpunkte:

  1. Vertretung der Regierung: Sie argumentierten, dass die Vereinigten Staaten als Angeklagte hätten vertreten werden sollen, nachdem der Generalstaatsanwalt bestätigt hatte, dass Trump zum Zeitpunkt der Vorfälle im „Bereich seines Amtes“ gehandelt habe.
  2. Präsidialimmunität: Die Andersdenkenden schlugen vor, dass es Trump hätte gestattet werden sollen, sich für den Schutz durch die Immunität des Präsidenten einzusetzen.

Darüber hinaus äußerten die abweichenden Richter Bedenken hinsichtlich des Ausmaßes der Strafe, bezeichneten die Entschädigung in Höhe von 83 Millionen US-Dollar als „völlig überzogen“** und schlugen vor, ein neues Verfahren zu gewähren.

Warum das wichtig ist

Bei diesem Urteil handelt es sich um mehr als einen Streit über einen einzelnen Verleumdungsfall; Es berührt die sich entwickelnden rechtlichen Grenzen der Präsidialimmunität und das Ausmaß, in dem ein ehemaliger Führer persönlich für Handlungen im Zusammenhang mit seiner Amtszeit haftbar gemacht werden kann. Durch die Ablehnung der en banc -Anhörung bestätigte das Gericht faktisch die Entscheidung des Untergerichts und ließ Trump die Möglichkeit, beim Obersten Gerichtshof der USA Berufung einzulegen.

„Aus den Akten ging hervor, dass Trump über viele Jahre hinweg mehrere Erklärungen abgegeben hat, in denen er Carroll der Lüge beschuldigte … Infolgedessen wurde Carroll schikaniert und gedemütigt, erhielt Morddrohungen und fürchtete jahrelang um ihre körperliche Sicherheit.“ — Richter Denny Chin

Schlussfolgerung
Durch die Ablehnung einer vollständigen gerichtlichen Überprüfung hat der 2. Bezirk den massiven Verleumdungsspruch gegen Donald Trump aufrechterhalten, obwohl die juristische Debatte über die Immunität des Präsidenten und den „Amtsbereich“ weiterhin ein brisantes Thema für den Obersten Gerichtshof ist.